Wiederherstellung der Natur
EU-Gesetzgebung zur Wiederherstellung der Natur:
Für die Menschen, das Klima und den Planeten
Ziele:
Das Europäische Parlament hat am 27.02.2024 den Entwurf einer EU-Wiederherstellungsverordnung in der Kompromissfassung des Trilogs (Unterhändler der Mitgliedsstaaten, der Kommission und des Parlaments) für den finalen Gesetzestext angenommen. Nach Billigung durch den Rat der EU ist die Verordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 18. August 2024 in Kraft treten. Mehr dazu Informationen finden Sie auf der Seite des BfN...
Weiterführende Informationen
Europäisches Parlament: BERICHT über das Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (2020/2273(INI))
Europäisches Parlament: Bedrohte Arten in Europa – Zahlen und Fakten (Infografik)
Europäische Kommission:
Factsheet Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Für die Menschen, das Klima und den Planeten
Bundesamt für Naturschutz: Häufig gefragt: EU Nature Restoration Law (Wiederherstellungs-Verordnung)
NABU: Was ist eigentlich das „Nature Restoration Law“ der EU?