Einweg

Einwegverpackungen in Deutschland

Ob Geschirr, Besteck, Becher oder Flaschen - to-go-Einwegprodukte aus Plastik erfreuen sich größter Beliebtheit: Bei Unternehmen, weil sie den Umsatz steigern helfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie Ausdruck eines auf Bequemlichkeit ausgerichteten Lebensstils. Die nicht direkt sichtbaren Kosten für die Entsorgung der Abfälle sowie die Umwelt- und Klimabelastungen sind jedoch hoch. Wer Plastik vermeidet und Mehrwegalternativen nutzt, schont wertvolle Rohstoffe und schützt das Klima.


Die EU geht seit Juli 2019 mit der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt  (deutschsprachige Zusammenfassung) gegen die 10 häufigsten Einwegkunststoffartikel vor, die zur Vermüllung der Meere mit Plastik beitragen. Zu den Kunststoffprodukten, die nach der Richtlinie verboten werden sollen, gehören:

  • Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen);
  • Teller;
  • Trinkhalme;
  • Wattestäbchen;
  • Rührstäbchen;
  • Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Ballons befestigt werden;
  • Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol;
  • Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff.


Von einem „Plastikverbot“ oder „Einwegplastikverbot“ kann daher nicht die Rede sein. Bei den to-go-Verpackungen beschränkt sich das Einwegplastikverbot auf Teller und Besteck sowie Rührstäbchen und Trinkhalme. Andere Getränkebecher aus Plastik z.B. für Bier oder Coffee-to-go-Becher aus Papier mit Kunststoffbeschichtungen bleiben ebenso erlaubt wie Einweg-Eisbecher sowie to-go-Salatschalen aus Plastik.


Die EU-Länder sind zudem verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffartikel zu ergreifen, für die es keine Alternative gibt (Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel sowie Verpackungen für Fertiggerichte zum sofortigen Verzehr).


Die EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist im Juli 2021 auch in Deutschland in Kraft getreten.


Es geht auch anders:

RECUP und REBOWL bieten ein innovatives und nachhaltiges Pfandsystem für Coffee-to-go und Take-away-Food an, das ein unkomplizierte und attraktive Alternativen zu Einwegverpackungen anbietet. Deutschlandweit beteiligen sich über 8.700 Ausgabestellen.


Das Kölner Startup VYTAL hat ein Mehrwegsystem mit Schalen, Menüschalen und Becher entwickelt, das inzwischen mit dem Blauen Engel ausgezeichnet wurde. Dieses ist für Konsumentinnen und Konsumenten bis zu 14 Tage lang kostenlos, Gastronomen zahlen pro Befüllung eine geringe Gebühr an VYTAL.


Seit dem 1. Januar 2023 haben Verbraucherinnen und Verbrauch ein Anrecht darauf, Mitnehm-Essen oder -Getränke in Mehrwegverpackungen zu erhalten (Mehrwegangebotspflicht). Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen es jedoch ermöglichen, dass Kundinnen und Kunden  mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.

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